
|
KFZ-Sachverständigenbüro Frank Tröschel BDSH-geprüfter KFZ-Sachverständiger |

|
Der qualifizierte Kfz-Sachverständige ist ein neutraler Schiedsrichter im Spiel der Interessengruppen. |
|
Qualifiziertes Schadengutachten, Beweissicherung |
|
Begutachtung von Leasingfahrzeugen |
|
Bedingt durch die immer größere Anzahl von Leasingfahrzeugen in Deutschland werden die Dienstleistungen in diesem Bereich immer bedeutsamer und umfangreicher. So verlagern die Leasing-Firmen immer mehr Dienstleistungen auf externe Spezialisten. |
|
Fahrzeugzustandsbericht und Wertgutachten |
|
Das GTÜ-Gebrauchtwagen-System (GGS) beinhaltet die drei Module Zustandsbericht, Leasing und Gebrauchtwagen-Siegel. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz brachte zum 1. Januar 2002 für den gewerblichen Kfz-Handel einschneidende Veränderungen. Mit dem Zustandsbericht und dem Gebrauchtwagen-Siegel nach System GTÜ helfen unsere Sachverständigen den gewerblichen Verkäufern, den Status Quo eines Gebrauchtfahrzeuges exakt zu beschreiben und rechtssicher zu dokumentieren.
Der Privat-Gebrauchtwagenmarkt gewinnt immer mehr an Bedeutung. Besonders ältere Fahrzeuge (ab 8 Jahren) werden gewerblich nicht mehr angeboten. Für den Privatmann ergeben sich nun die gleichen Vorteile bei Nutzung des GTÜ-Gebrauchtwagen-Siegels gegenüber dem Handel.
Folgende Baugruppen werden geprüft und dokumentiert: -Karosserie (außen und innen) -Fahrwerk -Aggregate -Elektrik / Elektronik -Ausstattungen -Historie / Lebenslauf
Die Bewertung der Baugruppen erfolgt in 5 Kategorien (Sterne): 1 Stern: normal 2 Sterne: überdurchschnittlich 3 Sterne: gut 4 Sterne: sehr gut 5 Sterne: Bestzustand |
|
06752 - 6783 (Kirn) und 06763 - 302251 (Kirchberg) |
|
So erreichen Sie uns in Kirn: Auf der Schanze 16 55606 Kirn T: 06752 - 6783 M: 0179 - 6063641 |
|
So erreichen Sie uns in Kirchberg: Hugo-Wagener-Str. 2 55481 Kirchberg T: 06763 - 302251 M: 0179 - 6063641 |
|
Prüfung von Flüssiggasanlagen in Kfz, Wohnanhängern und Wohnmobilen nach G607 |
|
Gebrauchtfahrzeugbewertung |
|
Wertgutachten, Oldtimergutachten, Infos |
|
Schadenersatz bei Oldtimer-Unikat vom 28.09.2010 Nur Wiederbeschaffungswert wird bezahlt! [GTÜ] Der Bundesgerichtshof entschied in letzter Instanz: Einem Geschädigten steht aus der Kfz-Versicherung nur Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu, unabhängig davon, ob eine Wiederherstellung möglich ist oder nicht (BGH Az. VI ZR 144/09). Bei einer fiktiven Schadensberechnung eines unfallbeschädigten Unikats ist die Grenze der Wiederbeschaffungswert, so urteilte der BGH im Falle eines Wartburg, Typ 353 aus dem Jahre 1966, der mit einem Rahmen und entsprechender Sonderausrüstung eines Wartburg 353 W aufgebaut war. Die Versicherung leistete nach einem Unfall 1.250 Euro Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Der Geschädigte zog daraufhin vor Gericht und verlangte zusätzliche 1.212,90 Euro, da diese Summe insgesamt nötig sei, um einen Wartburg 353 zu erwerben und mit Originalteilen zu einem 353 W umzubauen. |
|
Willkommen im Bereich Gutachten |
|
Mit dem DAT-Gebrauchtfahrzeug-Rechner können Sie schnell und einfach den Wert eines Gebrauchtwagens ermitteln. |





|
GTÜ-Oldtimer-Service GTÜ-Oldtimer-Datenbank GTÜ-Oldtimer-Archive |
